Gelsenkirchen
Das Justizzentrum Gelsenkirchen ist ein Gebäudekomplex aus drei Baukörpern mit einer Gesamtlänge von rund 106 m, einer Breite von 39 m und einer Höhe von maximal 23 m. Der 5-geschossige Saaltrakt im Bauteil A besitzt einen überdachten Innenhof, während sich die 5- bzw. 6-geschossigen Gerichtstrakte in den Bauteilen B und C jeweils um einen offenen Innenhof gruppieren. Das 2-geschossige Tiefbauwerk wird vorwiegend als Tiefgarage bzw. als Lager und Technikbereich genutzt. Alle drei Bauteile wurden monolithisch in Stahlbetonbauweise ohne Dehnungsfugen errichtet. Aufgrund des anstehenden Grundwassers wurde das gesamte Tiefbauwerk fugenlos als weiße Wanne in WU-Beton ausgeführt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über die durch den Kellerkasten ausgesteifte Bodenplatte als Flachgründung mit einer Dicke von 80 cm. Die Geschossdecken sind als Flachdecken ausgebildet und in den Bauteilen B und C im Regelfall lediglich entlang der Außen- und Innenhof-Fassaden über Stahlbetonbrüstungen in Form von Überzügen aufgelagert. Bei größeren Spannweiten sind die Decken zusätzlich noch im Inneren des Gebäudes über Wandscheiben und Stützen gelagert. Um ein stützenfreies Atrium zu realisieren, wurden zusätzliche Stahlbetonunterzüge als Deckenauflager vorgesehen. Sämtliche Bauteile für den vertikalen Lastabtrag werden im Regelfall ohne Versprung bis zur Decke des Kellerkastens geführt. Ausnahmen bilden Eingangsbereich und Anlieferung: Die tragende Außenfassade wird über 2 Geschosse durch einen 16,50 m breiten, stützenfreien Eingangsbereich unterbrochen. Zur Abfangung wurden die darüber liegenden Geschosse als 3-geschossiger Vierendeel-Träger ausgebildet. Im Bereich der Anlieferung wurde die Außenfassade im Erdgeschoss um ca. 2,5 m zurückversetzt, was über die Ausbildung der darüber liegenden Wände als wandartige Träger kompensiert wird.
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Münster
Tragwerksplanung LP 1-6
harris + kurrle architekten bda
2009-2015
19.600 m²
Roland Halbe